(siehe auch hier -> Kraftfahrtbundesamt oder Wikipedia)
A Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS)
Ab Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg
Ad Leistungsunbeschränkte Krafträder
B Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
BE Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt)
C Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
C1 Kraftwagen mit 3,5–7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz)
C1E Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
CE Last- und Sattelzüge
D Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
DE Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse
L Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft
M Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
S Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h
T Zugmaschinen (max. 60 km/h) bzw. Arbeitsmaschinen (max. 40 km/h)
Selbstverständlich bieten wir auch Auffrischungs- und Aufbauseminare an.